Fr. 1 bis 60'000 Jahreseinkommen 8%
Fr. 60'001 bis 90'000 Jahreseinkommen 10%
Fr. 90'001 bis 120'000 Jahreseinkommen 12%
Für Jahreseinkommen über Fr. 120'000.00 werden mit dem Kunden individuelle Abmachungen getroffen. Das Vermittlungshonorar ist rein netto zuzüglich 7.6 % MWSt nach Unterzeichnung der Vermittlungsbestätigung binnen zehn Tagen zu begleichen, ansonsten verfällt die Rückzahlungsgarantie.
4. Rückzahlungsgarantie
Trotz sorgfältiger Vermittlungstätigkeit kann es vorkommen, dass der entstandene Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter in den ersten drei Monaten wieder aufgelöst wird. In diesem Fall richtet die BAUTECH eine Rückvergütung in folgender Höhe aus:
60 % des Honorars bei Auflösung innerhalb des 1. Monats nach Anstellung
40 % des Honorars bei Auflösung innerhalb des 2. Monats nach Anstellung
20 % des Honorars bei Auflösung innerhalb des 3. Monats nach Anstellung
5. Schutzbestimmungen und Verpflichtungen des Kunden
Wird ein vorgeschlagener Mitarbeiter innerhalb der ersten 6 Monate nach Präsentation durch den Kunden angestellt, ist die BAUTECH berechtigt, das Honorar nachzufordern. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugestellten Bewerbungsunterlagen mit höchster Diskretion zu bearbeiten und darf ohne die Zustimmung der BAUTECH keine Referenzen oder Auskünfte von ehemaligen Arbeitgebern des Bewerbungskandidaten einholen.
6. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Basel-Stadt.