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Try & Hire
TRY & HIRE
Die Try & Hire-Lösung lehnt sich stark an die Temporärarbeit an. Das Vertragsverhältnis wird jedoch in der Regel auf drei Monate terminiert. Dies ist die häufigste Variante einen Mitarbeiter auf Probe kennenzulernen, mit dem Ziel, diesen in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Ihr Problem:
- Sie möchten keine direkten Festanstellungen tätigen
- Sie möchten die Probezeit über ein Temporärarbeitsverhältnis absolvieren
- Sie möchten den administrativen Aufwand erst nach der Probezeit von 3 Monaten tätigen
Unsere Lösung:
- Temporärarbeitsverhältnis i.d.R. auf 3 Monate befristet
- Ausdehnung der Probezeit i.d.R. auf insgesamt 6 Monate (inkl. Ihren 3 Monaten)
- Kurze Kündigungsfrist von 2 Tagen bei Nichteignung (innerhalb 3 Monaten)
- Kein administrativer Aufwand für die Anmeldung an die Sozialeinrichtungen (AHV, PK, FAK u.s.w.) bei Nichteignung
- Keine Verpflichtung zur Übernahme nach Ablauf der Fristvereinbarung
- Kurzfristige Einsatzmöglichkeit von qualfiziertem Personal ohne arbeitsvertragliche Pflichten
- Fixer Verrechnungstarif nach effektivem Stundenaufwand des Mitarbeiters
- Keine Belastung durch Lohn- und Lohnnebenkosten
- Risikoausschluss bei Krankheit oder Unfall
- Keine Rekrutierungskosten, folglich geringerer Administrativaufwand
- Rückgriff auf einen grossen Personalstamm, der laufend aktualisiert wird
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