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EU-Bürger
INFO FÜR EU-BÜRGER
Seit dem 1. Juni 2004 sind die Arbeitsbestimmungen für EU-Bürger in der Schweiz gelockert worden. Sie können jederzeit in der Schweiz eine Stelle antreten. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich der
LINKS.
Um Ihnen den Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen folgende Diestleistungen an:
- Wohnungssuche
- Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung
- Auskünfte in Steuerfragen
- Einholen der Arbeitsbewilligung
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